Deckbedingungen Islandpferdehof-Niederrhein

  • Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Die Stuten benötigen eine Cervix-Tupferprobe, die sie zur Bedeckung freigibt. Das Untersuchungsergebnis darf nicht älter als 18 Tage sein und ist bei Anlieferung der Stute abzugeben.
  • Für die bestmögliche Haltung, Pflege und Fütterung wird Sorge getragen. Der Hengsthalter übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste, die an Stuten oder Fohlen entstehen oder durch Krankheiten und deren Folgen, sowie Blitz, Feuer und andere Ursachen hervorgerufen werden. Die Haftungsbeschränkung umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungshilfen. Sie greift nicht ein soweit ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit unter Vorsatz beruht. Für von einem Pferd hervorgerufene Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer.
  • Im Falle von Krankheiten, Verletzungen und gynäkologischen Problemen, bei denen tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen im Auftrag und zu Lasten des Stutenbesitzers ein Tierarzt zugezogen. Dasselbe gilt sinngemäß für die Behandlung durch den Hufschmied. Für Vorstellen beim Tierarzt werden jeweils 10€ berechnet plus Untersuchungskosten des Tierarztes. Für Medikamentenverabreichung berechnen wir 3€ pro Tag (plus Medikamentenkosten). Für eine Ekzembehandlung berechnen wir 25€ pro Woche.
  • Stuten ohne Fohlen müssen zu Beginn der Deckperiode hier sein, Stuten mit Fohlen können nach Absprache nachgeliefert werden.
  • Die Stuten müssen auf ganztägigen Weidegang vorbereitet, entwurmt, geimpft und unbeschlagen sein.
  • Das Weidegeld beträgt 4€ pro Tag und Pferd auf der Deckweide.
  • Die Decktaxe beträgt 650€.
  • Als Anmeldegebühr wird ein Betrag von 200€ erhoben, der auf die Decktaxe voll angerechnet wird. Der Betrag gilt als Reservierungsgebühr/Bearbeitungsgebühr und wird auch bei Abmeldung der Stute einbehalten. Die Bezahlung der Restgebühren erfolgt bei Abholung der Stute.
  • Sollte eine Stute nicht tragend werden, kann diese im Folgejahr zum kostenlosen nachdecken gebracht werden. Zuzüglich 4€ Weidegeld pro Tag und Stute. Dies gilt nur für die hofeigenen Hengste.
  • Der Equidenpass wird bei Ankunft der Stute abgegeben.

 
(Stand 08.03.2016)
* Preise inkl. MwSt.